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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Herzlich willkommen!

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten die Regeln und Bestimmungen für die Nutzung von Elias Stützners Website unter der Domain re-code.at sowie die geschäftliche Zusammenarbeit mit Elias Stützner.

Allgemein ist der Begriff „Recode“ oder „Re-code“ als beschreibende Tätigkeit anzusehen. Recode wird im Folgetext unter Umständen als Synonym für Elias Stützner verwendet.

Wir gehen davon aus, dass Sie bei Zugriff auf die Website sowie durch die Auftragserteilung durch das akzeptieren eines schriftlichen Angebots die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in vollem Umfang akzeptieren. Bitte fahren Sie weder mit der Nutzung von dieser Website noch mit der Zusammenarbeit mit Elias Stützner fort, sofern Sie nicht mit allen Bedingungen einverstanden sind.

Durch das akzeptieren unserer AGBs akzeptieren Sie auch unsere Datenschutzerklärung in vollem Umfang.

Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten, wenn nicht schriftlich abgelehnt, nach 14 Tagen als akzeptiert. Die Bedeutung des Schweigens wird dem Kunden bekanntgegeben.

Sollten einzelne Teilbereiche der AGB unwirksam sein, so hat dies weder auf die restlichen AGB noch auf abgeschlossene Verträge eine Auswirkung. Der unwirksame Bereich wird sinngemäß angepasst und ist von beiden Seiten zu akzeptieren.

Sollte im Laufe unserer Dienstleistung oder Benützung unserer Website die Übermittlung von personenbezogenen an Dritte (z.B. externe Vertragspartner) notwendig werden, erklären Sie sich durch das Akzeptieren unserer AGBs somit damit einverstanden.

Den AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) von Geschäftskunden widerspricht Elias Stützner ausdrücklich.

Sollte sich die Lieferung/Leistung durch Verschulden außerhalb der Einflüsse der Kontrolle des Auftragnehmers Elias Stützner (AN), beispielsweise durch höhere Gewalt oder Stehzeiten in der Erfüllung der Leistung durch unverhältnismäßige Wartezeit (über 10 Werktage trotz mehrfacher Kontaktaufnahme) auf eine Antwort durch den Auftraggeber (AG), wird die vereinbarte Frist um die verlorene Zeit verlängert.

Da die Beurteilung des Designs sehr subjektiv ist, hat der AG im Laufe der Leistungserstellung mehrfach die Gelegenheit seine Anregungen zu äußern. Nach Erfüllung der vereinbarten Leistung werden nachträgliche Designänderungen gesondert berechnet.

Alle Leistungen des AN, die außerhalb der Vereinbarung liegen, werden gesondert berechnet.

Leistungen, die jährlich abgerechnet werden, wie beispielsweise das Hosting der Domain(s), sind mindestens 40 Kalendertage vor Erneuerung zu kündigen. Speziell bei den Domains besteht bei der Übertragung auf einen neuen Host kein Anspruch auf Entschädigung für den bereits bezahlten Zeitraum.

Domains, die der AN für den AG erwirbt, gehen bei Vertragsauflösung nicht in das Eigentum des AG über. Für die Übertragung der Domain auf einen externen Host nach Vertragsauflösung hat der AN Anspruch auf ein Entgelt zu 120,00 € pro Stunde exklusive Umsatzsteuer.

Entscheidet sich der Kunde, die Organisation des Hosting der Domain selbst oder über einen Dritten zu übernehmen, entzieht er den AN somit gänzlich seiner Verantwortung für das Funktionieren der Website und Mängel die auf den Server, Webspace oder Domainhost zurückzuführen sind, da diese außerhalb des Einflusses des AN liegen. In allen Fällen entsteht hier beim AG kein Anspruch auf Schadensersatz beim AN.

Für alle inländischen Geschäftsbeziehungen gilt selbstverständlich  österreichisches Recht. Als Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten zwischen dem AN und dem AG wird das für den Sitz des AN (Elias Stützner) zuständige Gericht vereinbart.

Sollten in jeglichen Texten vom AN nur die männliche Form benutzt werden dient dies dem Zwecke der Leserlichkeit und umfasst sowohl Frauen als auch Männer in gleicher Weise. 

Cookies:

Unsere Website verwendet Cookies, um Ihre Benutzererfahrung zu verbessern. Cookies sind kleine Textdateien, die auf Ihrem Gerät gespeichert werden, wenn Sie unsere Website besuchen. Sie dienen dazu, Informationen zu sammeln und die Funktionalität der Website zu optimieren.

Durch die Nutzung unserer Website erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies gemäß den Bestimmungen unserer Datenschutzrichtlinie verwenden. Sie können die Verwendung von Cookies jederzeit ablehnen, indem Sie Ihre Browsereinstellungen entsprechend anpassen. Bitte beachten Sie jedoch, dass dies die Funktionalität und Leistung unserer Website beeinträchtigen kann.

Wir verwenden verschiedene Arten von Cookies, einschließlich:

  • Erforderliche Cookies: Diese Cookies sind für den Betrieb der Website unerlässlich und ermöglichen Ihnen die Nutzung der grundlegenden Funktionen und Dienste.
  • Funktionscookies: Diese Cookies ermöglichen es uns, Ihre Einstellungen und Präferenzen zu speichern, um Ihre Benutzererfahrung auf unserer Website zu verbessern.
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  • Marketing-Cookies: Diese Cookies werden verwendet, um Ihnen personalisierte Werbung auf unserer Website und auf anderen Websites anzuzeigen.

Wir geben keine personenbezogenen Daten, die durch Cookies gesammelt werden, an Dritte weiter, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben oder erforderlich, um unsere Dienstleistungen zu erbringen.

Durch die fortgesetzte Nutzung unserer Website erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies gemäß dieser Erklärung einverstanden.

Für weitere Informationen zu Cookies und wie wir sie verwenden, lesen Sie bitte unsere Datenschutzrichtlinie.

Allgemeines:

Der Auftragnehmer (AN) erbringt für den Auftraggeber (AG) Dienstleistungen in der Informationstechnologie und des Betriebs von Hard- und Softwarekomponenten unter Einhaltung der beiliegenden, einen integrierenden Bestandteil bildenden Service Level Agreements (SLAs).

Diese Allgemeinen Bedingungen (AB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Dienstleistungen, die der AN gegenüber dem AG erbringt, auch wenn im Einzelfall bei Vertragsabschluss nicht ausdrücklich auf die AB Bezug genommen wird. Geschäftsbedingungen des AG gelten nur, wenn sie vom AN schriftlich anerkannt wurden.

Leistungsumfang:

Grundsätzlich werden, falls nicht anders vereinbart, geleistete Stunden des AN vom AG mit 120€ netto vergütet.

Der genaue Umfang der Dienstleistungen des AN ist im jeweiligen SLA mit dem AG festgelegt. Sofern nichts anderes vereinbart wird, erbringt der AN die Dienstleistungen während der beim AN üblichen Geschäftszeiten laut SLA. Der AN wird entsprechend dem jeweiligen SLA für die Erbringung und Verfügbarkeit der Dienstleistungen sorgen.

Grundlage der für die Leistungserbringung von AN eingesetzten Einrichtungen und Technologie ist der qualitative und quantitative Leistungsbedarf des AG, wie er auf der Grundlage der vom AG zur Verfügung gestellten Informationen ermittelt wurde. Machen neue Anforderungen des AG eine Änderung der Dienstleistungen bzw. der eingesetzten Technologie erforderlich, wird der AN auf Wunsch des AG ein entsprechendes Angebot unterbreiten.

Der AN ist berechtigt, die zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzten Einrichtungen nach freiem Ermessen zu ändern, wenn keine Beeinträchtigung der Dienstleistungen zu erwarten ist.

Leistungen durch den AN, die vom AG über den jeweils vereinbarten Leistungsumfang hinaus in Anspruch genommen werden, werden vom AG nach tatsächlichem Personal- und Sachaufwand zu den jeweils beim AN gültigen Sätzen vergütet. Dazu zählen insbesondere Leistungen außerhalb der beim AN üblichen Geschäftszeit, das Analysieren und Beseitigen von Störungen und Fehlern, die durch unsachgemäße Handhabung oder Bedienung durch den AG oder sonstige nicht vom AN zu vertretende Umstände entstanden sind. Ebenso sind Schulungsleistungen grundsätzlich nicht in den Dienstleistungen enthalten und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

Sofern der AN auf Wunsch des AG Leistungen Dritter vermittelt, kommen diese Verträge ausschließlich zwischen dem AG und dem Dritten zu den jeweiligen Geschäftsbedingungen des Dritten zustande. Der AN ist nur für die von ihm selbst erbrachten Dienstleistungen verantwortlich.

Ausdrücklich weisen wir daraufhin, dass eine barrierefreie Ausgestaltung iSd Bundesgesetzes über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Bundes- Behindertengleichstellungsgesetz – BGStG)“ nicht im Angebot enthalten ist, sofern diese nicht gesondert/ individuell vom Auftraggeber angefordert wurde. Sollte die barrierefreie Ausgestaltung nicht vereinbart worden sein, so obliegt dem Auftraggeber die Überprüfung der Leistung auf ihre Zulässigkeit im Hinblick auf das Bundes- Behindertengleichstellungsgesetz durchzuführen.

Mitwrikungs- und Beistellungspflichten des AG:

Der AG verpflichtet sich, alle Maßnahmen zu unterstützen, die für die Erbringung der Dienstleistungen durch den AN erforderlich sind. Der AG verpflichtet sich weiters, alle Maßnahmen zu ergreifen, die zur Erfüllung des Vertrags erforderlich sind und die nicht im Leistungsumfang des AN enthalten sind.

Sofern die Dienstleistungen vor Ort beim AG erbracht werden, stellt der AG die zur Erbringung der Dienstleistungen durch den AN erforderlichen Netzkomponenten, Anschlüsse, Versorgungsstrom inkl. Spitzenspannungsausgleich, Notstromversorgungen, Stellflächen für Anlagen, Arbeitsplätze sowie Infrastruktur in erforderlichem Umfang und Qualität (z.B. Klimatisierung) unentgeltlich zur Verfügung. Jedenfalls ist der AG für die Einhaltung der vom jeweiligen Hersteller geforderten Voraussetzungen für den Betrieb der Hardware verantwortlich. Ebenso hat der AG für die Raum- und Gebäudesicherheit, unter anderem für den Schutz vor Wasser, Feuer und Zutritt Unbefugter Sorge zu tragen. Der AG ist für besondere Sicherheitsvorkehrungen (z.B. Sicherheitszellen) in seinen Räumlichkeiten selbst verantwortlich. Der AG ist nicht berechtigt, den Mitarbeitern des AN Weisungen -gleich welcher Art- zu erteilen und wird alle Wünsche bezüglich der Leistungserbringung ausschließlich an den vom AN benannten Ansprechpartner herantragen.

Der AG stellt zu den vereinbarten Terminen und auf eigene Kosten sämtliche vom AN zur Durchführung des Auftrages benötigten Informationen, Daten und Unterlagen in der vom AN geforderten Form zur Verfügung und unterstützt den AN auf Wunsch bei der Problemanalyse und Störungsbeseitigung, der Koordination von Verarbeitungsaufträgen und der Abstimmung der Dienstleistungen. Änderungen in den Arbeitsabläufen beim AG, die Änderungen in den vom AN für den AG zu erbringenden Dienstleistungen verursachen können, bedürfen der vorherigen Abstimmung mit dem AN hinsichtlich ihrer technischen und kommerziellen Auswirkungen.

Soweit dies nicht ausdrücklich im Leistungsumfang vom AN enthalten ist, wird der AG auf eigenes Risiko und auf eigene Kosten für eine Netzanbindung sorgen.

Der AG ist verpflichtet, die zur Nutzung der Dienstleistungen vom AN erforderlichen Passwörter und Log-Ins vertraulich zu behandeln.

Der AG wird die dem AN übergebenen Daten und Informationen zusätzlich bei sich verwahren, so dass sie bei Verlust oder Beschädigung jederzeit rekonstruiert werden können.

Der AG wird alle ihm obliegenden Mitwirkungspflichten so zeitgerecht erbringen, dass der AN in der Erbringung der Dienstleistungen nicht behindert wird. Der AG stellt sicher, dass der AN und/oder die durch den AN beauftragten Dritten für die Erbringung der Dienstleistungen den erforderlichen Zugang zu den Räumlichkeiten beim AG erhalten. Der AG ist dafür verantwortlich, dass die an der Vertragserfüllung beteiligten Mitarbeiter seiner verbundenen Unternehmen oder von ihm beauftragte Dritte entsprechend an der Vertragserfüllung mitwirken.

Erfüllt der AG seine Mitwirkungspflichten nicht zu den vereinbarten Terminen oder in dem vorgesehenen Umfang, gelten die vom AN erbrachten Leistungen trotz möglicher

Einschränkungen dennoch als vertragskonform erbracht. Zeitpläne für die von AN zu erbringenden Leistungen verschieben sich in angemessenem Umfang. Der AG wird die dem AN hierdurch entstehenden Mehraufwendungen und/oder Kosten zu den beim AN jeweils geltenden Sätzen gesondert vergüten.

Der AG sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die ihm zurechenbaren Dritten die von AN eingesetzten Einrichtungen und Technologien sowie die ihm allenfalls überlassenen Vermögensgegenstände sorgfältig behandeln; der AG haftet dem AN für jeden Schaden.

Sofern nichts anderes vereinbart wird, erfolgen Beistellungen und Mitwirkungen des AG unentgeltlich.

Personal:

Sofern nach den zwischen den Vertragspartnern getroffenen Vereinbarungen Mitarbeiter des AG vom AN übernommen werden, ist darüber eine separate schriftliche Vereinbarung zu treffen.

Change Requests:

Beide Vertragspartner können jederzeit Änderungen des Leistungsumfangs anfragen („Change Request“). Eine gewünschte Änderung muss jedoch eine genaue Beschreibung derselben, die Gründe für die Änderung, den Einfluss auf Zeitplanung und die Kosten darlegen, um dem Adressaten des Change Requests die Möglichkeit einer angemessenen Bewertung zu geben. Ein Change Request wird erst durch rechtsgültige Unterschrift beider Vertragspartner bindend.

Leistungsstörungen:

Der AN verpflichtet sich zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienstleistungen. Erbringt der AN die Dienstleistungen nicht zu den vorgesehenen Zeitpunkten oder nur mangelhaft, d.h. mit wesentlichen Abweichungen von den vereinbarten Qualitätsstandards, ist der AN verpflichtet, mit der Mängelbeseitigung umgehend zu beginnen und innerhalb angemessener Frist seine Leistungen ordnungsgemäß und mangelfrei zu erbringen, indem er nach seiner Wahl die betroffenen Leistungen wiederholt oder notwendige Nachbesserungsarbeiten durchführt.

Beruht die Mangelhaftigkeit auf Beistellungen oder Mitwirkungen des AG oder auf einer Verletzung der Verpflichtungen des AG gemäß Punkt 3.9, ist jede unentgeltliche Pflicht zur Mängelbeseitigung ausgeschlossen. In diesen Fällen gelten die vom AN erbrachten Leistungen trotz möglichen Einschränkungen dennoch als vertragsgemäß erbracht. Der AN wird auf Wunsch des AG eine kostenpflichtige Beseitigung des Mangels unternehmen.

Der AG wird den AN bei der Mängelbeseitigung unterstützen und alle erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen. Aufgetretene Mängel sind vom AG unverzüglich schriftlich oder per e-mail dem AN zu melden. Den durch eine verspätete Meldung entstehenden Mehraufwand bei der Fehlerbeseitigung trägt der AG.

Die Regelungen dieses Punktes gelten sinngemäß für allfällige Lieferungen von Hard- oder Softwareprodukten vom AN an den AG. Die Gewährleistungsfrist für solche Lieferungen beträgt 6 Monate ab Übergabe. § 924 ABGB „Vermutung der Mangelhaftigkeit“ wird einvernehmlich ausgeschlossen. Für allfällige dem AG vom AN überlassene Hard- oder Softwareprodukte Dritter gelten vorrangig vor den Regelungen dieses Punktes die jeweiligen Gewährleistungsbedingungen des Herstellers dieser Produkte. Bis zur vollständigen Bezahlung behält sich AN das Eigentum an allen von ihm gelieferten Hard- und Softwareprodukten vor.

Haftung:

Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber für von ihm nachweislich verschuldete Schäden nur im Falle groben Verschuldens. Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom Auftragnehmer beigezogene Dritte zurückgehen. Im Falle von verschuldeten Personenschäden haftet der Auftragnehmer unbeschränkt.

Die Haftung für mittelbare Schäden – wie beispielsweise entgangenen Gewinn, Kosten die mit einer Betriebsunterbrechung verbunden sind, Datenverluste oder Ansprüche Dritter – wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Schadensersatzansprüche verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, jedoch spätestens mit Ablauf eines Jahres ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers.

Sofern der Auftragnehmer das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt der Auftragnehmer diese Ansprüche an den Auftraggeber ab.

Ist die Datensicherung ausdrücklich als Leistung vereinbart, so ist die Haftung für den Verlust von Daten abweichend von Punkt 8.2 nicht ausgeschlossen, jedoch für die Wiederherstellung der Daten begrenzt bis maximal EUR 10 % der Auftragssumme je Schadensfall, maximal jedoch EUR 15.000,-. Weitergehende als die in diesem Vertrag genannten Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche des AG -gleich aus welchem Rechtsgrund- sind ausgeschlossen.

Unsere Website enthät Links zu Drittseiten. Wir haben keinen Einfluss darauf, ob diese den Datenschutzrichtlinien oder sonstigen gesetzlichen Bestimmungen folgen.

Vergütung:

Die vom AG zu bezahlenden Vergütungen und Konditionen ergeben sich aus dem Angebot. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich verrechnet.

Der AG nimmt zur Kenntnis das sämtliche Schätzungen des Gesamtaufwandes unverbindlich sind, sofern sie nicht schriftlich in einem Angebot übermittelt wurden.

Reisezeiten von Mitarbeitern des AN gelten als Arbeitszeit. Reisezeiten werden in Höhe des vereinbarten Stundensatzes vergütet. Die genannten Sätze ändern sich entsprechend der Preisgleitklausel in Punkt 9.5. Zusätzlich werden die Reisekosten und allfällige Übernachtungskosten vom AG nach tatsächlichem Aufwand erstattet. Die Erstattung der Reise- und Nebenkosten erfolgt gegen Vorlage der Belege(Kopien).

Der AN ist jederzeit berechtigt, die Leistungserbringung von der Leistung von Anzahlungen oder der Beibringung von sonstigen Sicherheiten durch den AG in angemessener Höhe abhängig zu machen.

Soweit nicht vertraglich anders vereinbart, werden einmalige Vergütungen nach der Leistungserbringung, laufende Vergütungen vierteljährlich im Voraus verrechnet. Die vom AN gelegten Rechnungen inklusive Umsatzsteuer sind spätestens 14 Tage ab Fakturenerhalt ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog. Eine Zahlung gilt an dem Tag als erfolgt, an dem der AN über sie verfügen kann. Kommt der AG mit seinen Zahlungen in Verzug, ist der AN berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen und alle zur Einbringlichmachung erforderlichen Kosten zu verrechnen. Sollte der Verzug des AG 14 Tage überschreiten, ist der AN berechtigt, sämtliche Leistungen einzustellen. Der AN ist überdies berechtigt, das Entgelt für alle bereits erbrachten Leistungen ungeachtet allfälliger Zahlungsfristen sofort fällig zu stellen.

Laufende Vergütungen beruhen auf dem Kollektivvertragsgehalt eines Angestellten von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik in der Erfahrungsstufe für spezielle Tätigkeiten (ST2).

Die Aufrechnung ist dem AG nur mit einer vom AN anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung gestattet. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem AG nicht zu.

Alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Abgabenschuldigkeiten, wie z.B. Rechtsgeschäftsgebühren oder Quellensteuern, trägt der AG.
Sollte der AN für solche Abgaben in Anspruch genommen werden, so wird der AG den AN Schad- und klaglos halten.

Höhere Gewalt

Soweit und solange Verpflichtungen infolge höherer Gewalt, wie z.B. Krieg, Terrorismus, Naturkatastrophen, Feuer, Streik, Pandemie, Aussperrung, Embargo, hoheitlicher Eingriffe, Ausfall der Stromversorgung, Ausfall von Transportmitteln, Ausfall von Telekommunikationsnetzen bzw. Datenleitungen, sich auf die Dienstleistungen auswirkende Gesetzesänderungen nach Vertragsabschluss oder sonstiger Nichtverfügbarkeit von Produkten nicht fristgerecht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt werden können, stellt dies keine Vertragsverletzung dar.

Nutzungsrechte an Softwareprodukten und Unterlagen:

Soweit dem AG vom AN Softwareprodukte überlassen werden oder dem AG die Nutzung von Softwareprodukten im Rahmen der Dienstleistungen ermöglicht wird, steht dem AG das nichtausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, auf die Laufzeit des Vertrags beschränkte Recht zu, die Softwareprodukte in unveränderter Form zu benutzen.

Bei Nutzung von Softwareprodukten in einem Netzwerk ist für jeden gleichzeitigen Benutzer eine Lizenz erforderlich. Bei Nutzung von Softwareprodukten auf „Stand-Alone-PCs“ ist für jeden PC eine Lizenz erforderlich.

Für dem AG vom AN überlassene Softwareprodukte Dritter gelten vorrangig vor den Regelungen dieses Punktes die jeweiligen Lizenzbestimmungen des Herstellers dieser Softwareprodukte.

Sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wird, werden dem AG keine weitergehenden Rechte an Softwareprodukten übertragen.
Die Rechte des AG nach den §§ 40(d), 40(e) UrhG werden hierdurch nicht beeinträchtigt.

Alle dem AG vom AN überlassenen Unterlagen, insbesondere die Dokumentationen zu Softwareprodukten, dürfen weder vervielfältigt noch auf irgendeine Weise entgeltlich oder unentgeltlich verbreitet werden.

Laufzeit des Vertrags:

Der Vertrag tritt mit Unterschrift durch beide Vertragspartner in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit. Der Vertrag kann von jedem Vertragspartner unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Monaten, frühestens aber zum Ende der im Vertrag vereinbarten Mindestlaufzeit, durch eingeschriebenen Brief gekündigt werden.

Jeder Vertragspartner ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund mit eingeschriebenen Brief vorzeitig und fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der jeweils andere Vertragspartner trotz schriftlicher Abmahnung und Androhung der Kündigung wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag verletzt oder gegen den anderen Vertragspartner ein Konkurs- oder sonstiges Insolvenzverfahren beantragt, eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird oder die Leistungen des anderen Vertragspartners infolge von Höherer Gewalt für einen Zeitraum von länger als sechs Monaten behindert oder verhindert werden.

Der AN ist überdies berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund vorzeitig zu kündigen, wenn sich wesentliche Parameter der Leistungserbringung geändert haben und der AN aus diesem Grund die Fortführung der Leistungen unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht mehr zugemutet werden kann.

Bei Vertragsbeendigung hat der AG unverzüglich sämtliche ihm vom AN überlassene Unterlagen und Dokumentationen an den AN zurückzustellen.

Auf Wunsch unterstützt der AN bei Vertragsende den AG zu den jeweiligen beim AN geltenden Stundensätzen bei der Rückführung der Dienstleistungen auf den AG oder einen vom AG benannten Dritten.

Der AN wird beim Umgang mit personenbezogenen Daten die Vorschriften des Datenschutzgesetzes, der DSGVO und des Telekommunikationsgesetzes beachten und die für den Datenschutz im Verantwortungsbereich vom AN erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen treffen.

Der AN verpflichtet sich insbesondere seine Mitarbeiter, die Bestimmungen gemäß § 6 des Datenschutzgesetzes einzuhalten.

Geheimhaltung:

Jeder Vertragspartner sichert dem anderen zu, alle ihm vom anderen im Zusammenhang mit diesem Vertrag und seiner Durchführung zur Kenntnis gebrachten Betriebsgeheimnisse als solche zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen, soweit diese nicht allgemein bekannt sind, oder dem Empfänger bereits vorher ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung bekannt waren, oder dem Empfänger von einem Dritten ohne Geheimhaltungsverpflichtung mitgeteilt bzw. überlassen werden, oder vom Empfänger nachweislich unabhängig entwickelt worden sind, oder aufgrund einer rechtskräftigen behördlichen oder richterlichen Entscheidung offen zu legen sind.

Sonstiges:

Die Vertragspartner benennen im Vertrag sachkundige und kompetente Mitarbeiter, die die erforderlichen Entscheidungen fällen oder veranlassen können.

Der AG wird während der Laufzeit des Vertrages und bis zum Ablauf eines Jahres nach Vertragsende vom AN zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzte Mitarbeiter weder selbst noch über Dritte abwerben. Der AG verpflichtet sich, für jeden Fall des Zuwiderhandelns an den AN eine Vertragsstrafe in der Höhe des zwölffachen Bruttomonatsgehalts, dass der betreffende Mitarbeiter zuletzt vom AN bezogen hat, mindestens jedoch das Kollektivvertragsgehalt eines Angestellten von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik in der Erfahrungsstufe für spezielle Tätigkeiten (ST2).

Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine sinngemäße gültige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel am nächsten kommt.

Jede Verfügung über die aufgrund des Vertrags bestehenden Rechte oder Pflichten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners. Der AN ist jedoch berechtigt, den Vertrag auch ohne Zustimmung des AG auf ein mit dem AN konzernrechtlich verbundenes Unternehmen zu übertragen.

Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Unternehmern zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbart.
Der Gerichtsstand ist in der vertraglichen Vereinbarung mit dem Kunden nochmals explizit zu vereinbaren.

Für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich geregelt werden können, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur außergerichtlichen Beilegung des Konfliktes eingetragene Mediatoren (ZivMediatG) mit dem Schwerpunkt WirtschaftsMediation aus der Liste des Justizministeriums beizuziehen. Sollte über die Auswahl der WirtschaftsMediatoren oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden können, werden frühestens ein Monat ab Scheitern der Verhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet.

Im Falle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation, gilt in einem allfällig eingeleiteten Gerichtsverfahren österreichisches Recht.
Sämtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen Aufwendungen, insbesondere auch jene für eine(n) beigezogene(n) RechtsberaterIn, können vereinbarungsgemäß in einem Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren als „vorprozessuale Kosten“ geltend gemacht werden.

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  • When Google Maps is used, data about the use of the map functions by visitors to the website is collected, processed and used. This may include the IP address, location data and usage data of visitors. This information is usually transferred to a Google server in the USA and stored there.
  • Data processing is carried out in accordance with Google's privacy policy. Further information on this can be found at Google's privacy policy.

Legal basis:

  • The integration of Google Maps is in the interest of an appealing presentation of our online offers and to make it easy to find the places we have indicated on the website. The legal basis for the processing of the data is Art. 6 para. 1 lit. f GDPR (legitimate interest).

Data Disclosure:

  • Google may pass on the data collected to third parties if this is required by law or if third parties process this data on behalf of Google.

By using our website, you consent to the collection, processing and use of the automatically collected data by Google and its agents and third parties.

Direkte Registrierung:

Bei der direkten Registrierung auf unserer Website erheben wir unter anderem folgende personenbezogene Daten: Ganzer Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, physische Adresse sowie Informationen, die in Textfeldern von Ihnen eingegeben werden. Diese Daten werden ausschließlich zum Zweck der Registrierung, Verwaltung Ihres Kontos und zur Bearbeitung Ihrer Anfragen verwendet. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen erforderlich ist oder wir gesetzlich dazu verpflichtet sind.

Meta Events Manager:

Unsere Website nutzt den Meta Events Manager, ein Tool von Meta Platforms, Inc., zur Erfassung von Ereignissen und Nutzerinteraktionen. Dabei werden unter anderem Daten wie Ihre IP-Adresse, Browserinformationen, Geräteinformationen, Ihre Interaktionen auf unserer Website sowie eventuell Meta-IDs verarbeitet, um ein besseres Verständnis für das Nutzerverhalten zu erhalten und zielgerichtete Werbemaßnahmen zu ermöglichen. Diese Daten werden in der Regel an Server von Meta Platforms in den USA übermittelt und dort gespeichert. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage Ihrer Einwilligung und dient der Optimierung unserer Marketingaktivitäten. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung durch Meta Platforms finden Sie in der Datenschutzerklärung von Meta.

Meta-Werbeanzeigen Conversions-Tracking:

Unsere Website nutzt das Conversion-Tracking von Meta-Werbeanzeigen (ehemals Facebook). Dieses Tool wird verwendet, um die Wirksamkeit von Werbeanzeigen auf Facebook und Instagram zu messen und zu verbessern. Im Rahmen dieses Prozesses werden unter anderem Daten wie Ihre IP-Adresse, Browser- und Geräteinformationen sowie Ihre Interaktionen auf unserer Website erfasst und an Meta Platforms, Inc. übermittelt. Diese Informationen helfen uns, den Erfolg unserer Werbekampagnen zu analysieren und unsere Werbemaßnahmen gezielt zu optimieren. Die Verarbeitung dieser Daten erfolgt auf Grundlage Ihrer Einwilligung. Weitere Details zur Datenverarbeitung durch Meta Platforms und Ihre Widerspruchsmöglichkeiten finden Sie in der Datenschutzerklärung von Meta.

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